Arbeitnehmer-Sparzulage

Arbeitnehmer-Sparzulage
Leistung des Staates an Arbeitnehmer, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen, wenn der Arbeitgeber  vermögenswirksame Leistungen im Sinn des § 2 I 1–6, II–IV des Fünften Vermögensbildungsgesetz (VermBG) für sie anlegt und ihr  zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr der vermögenswirksamen Leistungen 17.900 Euro bzw. bei Zusammenveranlagung von Ehegatten 35.800 Euro nicht übersteigt. Die Höhe der A.-S. beträgt 9 Prozent eines Betrags von maximal 470 Euro pro Jahr für bestimmte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wohnspar- und Wohnungsbauförderung (§ 2 I Nr. 4, 5 VermBG) und 18 Prozent (im den neuen Bundesländern bis einschließlich 2004 22 Prozent) von maximal 400 Euro für vermögenswirksame Leistungen anderer Art (§ 2 I Nr. 1–3, II–IV VermBG). Nicht mehr durch die A.-S. gefördert werden Sparverträge (§ 2 I Nr. 6) und Kapitallebensversicherungen (§ 2 I Nr. 7 VermBG) und Aufwendungen für Mitgleidschaft in einer Genossenschaft (§ 2 I Nr. 8 VermBG).
- Die A.-S. wird vom Finanzamt gezahlt und gilt weder als steuerpflichtige Einnahme im Sinn des Einkommensteuergesetzes noch als Einkommen, Verdienst oder Entgelt im Sinn der Sozialversicherung und des Arbeitsförderungsgesetzes noch arbeitsrechtlich als Bestandteil des Lohns oder Gehalts (§ 13 VermBG).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Arbeitnehmer-Sparzulage — Arbeitnehmer Sparzulage,   Vermögensbildung …   Universal-Lexikon

  • Arbeitnehmer-Sparzulage — Die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) ist in Deutschland eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen, also… …   Deutsch Wikipedia

  • Sparzulage — ⇡ Arbeitnehmer Sparzulage …   Lexikon der Economics

  • Vermögensbildung der Arbeitnehmer — I. Begriff:Vereinbarte vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt, gefördert bis 31.12.1970 durch das Zweite Vermögensbildungsgesetz (VermBG) vom 1.7.1965 (BGBl I 585), bis 31.12.1983 durch das Dritte VermBG vom …   Lexikon der Economics

  • Arbeitnehmersparzulage — Die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) ist in Deutschland eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Sie ist eine staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen, also Geldleistungen, die der… …   Deutsch Wikipedia

  • Vermögensbildende Lebensversicherungen — Eine vermögensbildende Lebensversicherung ist eine spezielle Unterart der Lebensversicherung. Sie richtet sich in Deutschland nach den Vorgaben des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG). Sie liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen eingehalten sind …   Deutsch Wikipedia

  • Anspz — Die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) ist in Deutschland eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen, also… …   Deutsch Wikipedia

  • Bausparförderung — Die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) ist in Deutschland eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen, also… …   Deutsch Wikipedia

  • Vermögensbildung — Die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) ist in Deutschland eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen, also… …   Deutsch Wikipedia

  • Vermögensbildungsgesetz — Die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) ist in Deutschland eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen, also… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”